Medizinvertragsrecht
Das Medizinvertragsrecht bildet einen wesentlichen Schwerpunkt unserer juristischen
Tätigkeit. Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten und begleiten wir Sie
kompetent und engagiert:
- Beratung bei Praxisübernahme, Praxisgründung und Praxisnachfolge
- Beratung zu Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, Apparategemeinschaften und medizinischen Versorgungszentren
- Kooperationsberatung zwischen Niedergelassenen und Kliniken
- Vertragsgestaltung
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Zulassungsverfahren und Auseinandersetzungen
- Investitionsplanung und Finanzierungsberatung
- Beratung bei der Gerätefinanzierung
- Betriebsvergleiche mit Zielberatung
- Praxismietverträge
- Arbeitsverträge für Ärzte und Praxispersonal